Praxistipp: Entfernungspauschale und Pauschalbesteuerung

Durch eine erhöhte Entfernungspauschale werden Berufspendler noch mehr steuerlich entlastet.

Die Entfernungspauschalen waren im Fokus verschiedener gesetzlicher Neuregelungen. So wurde die Pauschale beispielsweise durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21. Dezember 2019 erhöht.

Erhöhung der Entfernungspauschale

Ab 2021 können Berufspendler 35 Cent ab dem 21. Kilometer geltend machen. Ab 2024 erhöht sich die Pauschale um weitere 3 Cent auf 38 Cent. Auch diese Anhebung gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer und ist bis zum Jahr 2026 befristet.

Weitere Änderungen auch durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte im Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom 31.10.2013  Regeln, die jetzt durch umfangreiche Änderungen angepasst wurden. Die Änderungen gegenüber dem früheren Schreiben sind in nachfolgendem Link durch Fettdruck hervorgehoben. (BMF, Schreiben v. 18.11.2021, IV C 5 – S 2351/20/10001 :002)

Hier der Link zum BMF-Schreiben:

Entfernungspauschalen (bundesfinanzministerium.de)

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Quelle: Haufe.de