Pro-Tipp: Geschenke an Geschäftspartner

Egal, ob Sie ein Solo-Selbstständiger sind oder ein größeres Unternehmen führen: Geschenke dürfen keine Gegenleistung beinhalten – und sie sind als Betriebsausgaben nur von der Steuer absetzbar, wenn sie pro beschenkte Person im Jahr maximal 35 € kosten. Kostet das Geschenk mehr, ist es komplett eine private Ausgabe. Einzige Ausnahme: Sie schenken etwas, das die beschenkte Person ausschließlich im Unternehmen nutzen kann. Dann entfällt die Grenze. Das Unternehmen muss jedes Geschenk ab 10 € penibel verbuchen.

Der Haken: Die oder der Beschenkte muss das Geschenk eigentlich versteuern. Da das natürlich äußerst ungut ist, gibt es eine andere Möglichkeit: Das Unternehmen besteuert das Geschenk pauschal vorab mit 30 % selbst. Das sollte dann unbedingt beim Geschenk auch vermerkt sein. Wichtig ist in diesem Fall, dass die pauschale Vorabbesteuerung bei allen Geschenken angewendet werden muss. Mal so, mal so – geht nicht.

Und zum Schluss: Verschenken Sie in größerem Stil preiswerte Dinge unter 10 €, sind die für alle Beteiligten steuerfrei. Zu diesen sogenannten Streuartikeln zählen etwa Kugelschreiber, USB-Sticks und Kalender.