Pro-Tipp: Verlängert: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 möglich
Seit März 2020 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den sog. “Corona-Bonus” steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.
Die Frist wurde seit Einführung zwei Mal verlängert und läuft nun noch bis 31.03.2022.
Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Neben Zuschüssen können auch steuerfreie Sachbezüge geleistet werden. Die Verlängerung der Frist verschafft den Arbeitgebern deutlich mehr Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung. Sie beinhaltet jedoch ausdrücklich nicht, dass der Corona-Bonus mehrmals steuerfrei gewährt werden darf. Von der verlängerten Frist profitieren also primär diejenigen, die bislang nicht in den Genuss des Bonus gekommen sind.