Achtung: Ein Gesetz könnte die Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie deutlich teurer machen

Den Nachkommen Immobilien zu hinterlassen kann künftig eine noch kostspieligere Angelegenheit werden. Jeder, der mit dem Gedanken spielt zu Lebzeiten seine Immobilie zu übertragen, sollte in den kommenden Wochen nochmal intensiv über dieses Thema nachdenken und schnell handeln, da Erben und Schenken von Immobilien und Grundbesitz deutlich teurer werden kann.

Für die Bemessung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer ist das Bewertungsgesetz (BewG) maßgebend. Durch angepasste Bewertungsmaßstäbe, wie sie im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehen sind, ergeben sich deutlich höhere Werte. Der Anstieg der Erbschaft- und Schenkungssteuer für Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, liegt Schätzungen zufolge bei ca. 20 – 30 %, in manchen Fällen sogar bis 50 %. Bei einer Immobilie, die gewerblich genutzt wird, kann die Steuerlast sogar noch höher ausfallen.

Diese Verschärfungen der Wertermittlung liegen im Jahressteuergesetzentwurf der Bundesregierung in den kommenden Wochen dem Bundestag zur Entscheidung vor. Hintergrund ist, dass für die Abgabenermittlung marktgerechte Werte angesetzt werden sollen, wodurch – nach den starken Steigerungen der Immobilienpreise der letzten Jahre – deutlich mehr Geld in die Staatskasse gespült wird. Diese Mehreinnahmen sind bei den aktuellen Ausgaben der Bundesregierung von „Bazooka“ bis „Doppel-Wums“ ein gern genommener Posten, der jedoch stark zu Lasten der Erbengeneration geht.

Die Neuregelung soll noch im November/Dezember 2022 abgesegnet werden und nach Verkündung sofort in Kraft treten.

Im Übrigen gibt es Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen. Auch wenn diese Werte bei Immobilien schnell ausgeschöpft sind, ist dieses Vermögen schon einmal zu aktuellen, günstigeren Konditionen übertragen. Des Weiteren kann der Schenkungssteuerfreibetrag alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Hier die wichtigsten Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerfreibeträge:

Ehegatten/Lebenspartner:                                       500.000 Euro

Kinder/Stiefkinder/Adoptivkinder:                          400.000 Euro

Enkel, deren Eltern verstorben sind:                      400.000 Euro

Enkel:                                                                           200.000 Euro

Eltern und Großeltern eines Verstorbenen:         100.000 Euro

Geschwister und alle übrigen Erben:                       20.000 Euro

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Stand: 14.10.2022