Energiepreispauschale im Dezember 2022 auch für Rentnerinnen und Rentner

Nach den Beschäftigten bekommen nun auch Personen, die eine gesetzliche Rente erhalten, eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt.

Bei der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die als Einmalzahlung überwiesen wird. Geplant ist die Auszahlung spätestens zum 15. Dezember 2022. Rentenbeziehende erhalten das Geld im Auftrag des Bundes über die Deutsche Rentenversicherung, die Landwirtschaftliche Alterskasse, den Renten Service der Deutschen Post AG oder die Knappschaft Bahn und See. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Rentenbeziehende können bereits als Beschäftigte die Energiepreispauschale erhalten haben. Diese Personen haben trotzdem Anspruch auf die Zahlung im Dezember. Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Weder Sie noch die bei Ihnen beschäftigten Rentenbeziehenden müssen daher melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale ausgezahlt beziehungsweise erhalten haben.

Diese erfreulichen, klarstellenden Ausführungen zur Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner kommen aktuell von der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG. Hier hat es wohl „im Hintergrund“ in Berlin wichtige inhaltliche Abstimmungen gegeben.

Fragen und Antworten zum Thema “Energiepreispauschale” finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/energiepreispauschale und auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.