Forschungszulage: Bis zu 1 Million Euro jährlich rückwirkend erhalten.

Unternehmen können mit der Forschungszulage rückwirkend bis zu 1 Million Euro für ihre Forschungs- und Entwicklungskosten erhalten. Das Forschungszulagengesetz, das ab dem 1. Januar 2020 gilt, optimiert die Betriebskosten und das Budget von Unternehmen und ist für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen relevant.

Die jährliche Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten beträgt 4 Millionen Euro pro Unternehmensverbund und die Förderquote beträgt  25 %, mit einem Höchstbetrag von 1 Million Euro pro Jahr. Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Unternehmens angerechnet und wird bei Verlustphasen ausgezahlt. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind grundsätzlich förderfähig.

Die Möglichkeiten am Forschungsstandort Deutschland sind vorhanden.

Am Besten wir besprechen das in einem Beratungsgespräch um Ihre individuellen Möglichkeiten auszuloten.

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.