Praxis-Tipp: Rente 2023 – Die Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft.
Das sind gute Nachrichten für erwerbstätige Senioren: Ab 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente abgeschafft.
Im Jahr 2021 waren über eine Mio. Beschäftigte in Deutschland über 66 Jahre alt. Ein Fünftel von ihnen war sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Rest – sage und schreibe 833.000 Personen – waren Minijobber. Wie die Bundesregierung nun bekannt gab, hat sich in den letzten elf Jahren der Anteil erwerbstätiger Senioren um mehr als 50 Prozent erhöht.
Die Gründe der erwerbstätigen Seniorinnen und Senioren sind vielfältig. Der Hauptgrund Nr. 1: weiterhin im Arbeitsleben aktiv zu sein. Ja, man bessert auch sein Einkommen auf, aber für viele ist es DIE Möglichkeit weiter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch die Arbeitgeber freuen sich über diese tatkräftige Unterstützung, denn sie wirkt dem herrschenden Fachkräftemangel entgegen.
Es lohnt sich daher mal einen genaueren Blick auf die Thematik zu werfen:
Das STICHWORT „HINZUVERDIENSTGRENZE“
Je nachdem, ob der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat oder eine vorgezogene Altersrente bezieht, sollte die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden.
- Das Renteneintrittsalter wird stufenweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben. Die Rentenempfänger, die das entsprechende Alter erreicht haben, können uneingeschränkt dazu verdienen.
- Bei der vorgezogenen Altersrente sollte Mann oder Frau genauer aufpassen. In besonderen Fällen kann ein Arbeitnehmer früher in die Rente gehen. Zum Beispiel können langfristig versicherte Personen bereits nach Vollendung des 63. bzw. 65. Lebensjahres ihre Rente beantragen. Achtung: Hier legt der Gesetzgeber eine Zuverdienstgrenze fest. Ist der Hinzuverdienst zu hoch, kann die Rente gemindert werden oder gar entfallen. Doch ab 2023 wird diese Hinzuverdienstgrenze abgeschafft.
Diese sogenannte „Hinzuverdienstgrenze“ wurde im Laufe der Jahre deutlich erhöht. Im Jahr 2017 durfte ein Bezieher vorgezogener Altersrente maximal 6.300 Euro dazu verdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rente angerechnet wurde. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze gravierend angehoben. Im Jahr 2020 galt der Betrag von 44.590 Euro, in den Jahren 2021 und 2022 46.060 Euro. Ab dem Jahr 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten nun komplett aufgehoben.
Jahr Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten
2017 6.300 Euro
2020 44.590 Euro
2021 46.060 Euro
2021 46.060 Euro
2023 Keine Grenze mehr vorhanden
BESONDERHEITEN BEI DEN LOHNABRECHNUNGEN DER ERWERBSTÄTIGEN SENIOREN
Bei der Lohnabrechnung für Rentner gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- In der Lohnsteuer gelten für alle die ganz normalen steuerlichen Vorschriften.
- In der Sozialversicherung sind die Arbeitnehmer ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters begünstig und haben mehr Netto vom Brutto. Solche Arbeitnehmer müssen keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Auch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist ermäßigt, da sie im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse erhalten. Hierbei profitieren Sie auch als Arbeitgeber durch geringere Arbeitsnebenkosten.
- Bei Arbeitnehmern mit vorgezogener Altersrente, wird dagegen nur in die Krankenversicherung ein ermäßigter Beitrag eingezahlt. In den restlichen Versicherungszweigen ist derjenige voll zu versichern.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Mit dem Flexirentengesetz vom 13. Dezember 2016 können Sie Job und Rente auf mehrere Arten kombinieren.
PS: Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind zur leichteren Verständlichkeit kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung nicht ersetzen.