Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge sollen angehoben werden

Höhere Freibeträge werden gefordert. Bayern hat Verfassungsklage gegen die Erbschaftsteuer eingelegt. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht. Im Gegensatz dazu seien – so die Kritik Bayerns – die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen.

Die steuerliche Neubewertung von Grundbesitz, die mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen und ab Januar 2023 umgesetzt wurde, führt zu teilweise erheblich höheren Steuerwerten und damit auch zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb bei Erbschaft und Schenkungsübertragungen. Nach Auffassung der Oppositions-Fraktion von CDU/CSU ist oftmals eine zum Teil deutliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu berechnen. Bis zu 50 % Plus der Zahllast ist die Folge. Zusätzlich sind die Werte der Immobilien in den letzten zehn Jahren in manchen Regionen um über 60 % gestiegen

Die steuerliche Neubewertung von Grundbesitz, die mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen und ab Januar 2023 umgesetzt wurde, führt zu teilweise erheblich höheren Steuerwerten und damit auch zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb bei Erbschaft und Schenkungsübertragungen. Nach Auffassung der Oppositions-Fraktion von CDU/CSU ist oftmals eine zum Teil deutliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu berechnen. Bis zu 50 % Plus der Zahllast ist die Folge. Zusätzlich sind die Werte der Immobilien in den letzten zehn Jahren in manchen Regionen um über 60 % gestiegen:

Ehegatten/Lebenspartner                      von bisher € 500.000 auf € 825.000

Kinder/Stiefkinder/Adoptivkinder         von bisher € 400.000 auf € 660.000

Enkelkinder                                               von bisher € 200.000 auf € 330.000

Eltern und Großeltern                             von bisher € 100.000 auf € 165.000

Geschwister und übrige Personen könnten statt € 20.000 künftig € 33.000,00 steuerfrei erben.

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Stand: 14.07.2023